Hinweis zur Gesprächsaufzeichnung

Alle Rechtstexte

Information nach Art. 13 DSGVO für Gesprächspartner bei Telefon- und Videogesprächen.

1. Grundsatz

Telefon- und Videogespräche werden nur aufgezeichnet, wenn alle Gesprächsteilnehmer vor Beginn der Aufzeichnung ausdrücklich eingewilligt haben. Ohne Einwilligung findet keine Aufzeichnung statt. Die Einwilligung ist freiwillig. Wird sie nicht erteilt, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile; Ihr Anliegen wird ebenso bearbeitet.

2. Zweck der Aufzeichnung

Eine Aufzeichnung dient der Dokumentation des Gesprächsinhalts, etwa von Absprachen zu Angebot, Auftrag oder Termin. Sie kann zu diesem Zweck automatisch in Text umgewandelt und zusammengefasst werden.

3. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage der Aufzeichnung und ihrer Auswertung ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Erhebung der Verbindungsdaten (Rufnummer, Zeitpunkt, Dauer, Richtung) erfolgt unabhängig von einer Aufzeichnung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.

4. Empfänger und Übermittlung in Drittländer

Für die Umwandlung in Text setzen wir OpenAI, L.L.C. (San Francisco) ein. Dabei können Daten in den USA verarbeitet werden. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission beziehungsweise des EU-US Data Privacy Framework. Einzelheiten enthält die Liste der Unterauftragsverarbeiter.

5. Speicherdauer

Aufzeichnungen und daraus erstellte Texte werden gelöscht, sobald sie für den Zweck, für den die Einwilligung erteilt wurde, nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach Widerruf der Einwilligung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Weitere Angaben unter Aufbewahrung und Löschung.

6. Widerruf

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, auch während des Gesprächs. Die Aufzeichnung wird dann beendet. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

7. Ihre Rechte

Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Ansprechpartner ist das Unternehmen, mit dem Sie das Gespräch geführt haben. Die allgemeinen Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung.