Aufbewahrung und Löschung

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Information nach Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO, zugleich Regelung zu § 9 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten es vorschreiben (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO). Es gelten die folgenden Fristen.

Fristen

Daten Frist Grund
Benutzerkonto Löschung nach Ende des Zugangs Zweck entfällt mit dem Ausscheiden
Rechnungen, Gutschriften, Buchungsbelege 10 Jahre § 147 Abs. 3 AO, § 257 HGB
Handels- und Geschäftsbriefe, Angebote mit Vertragsbezug 6 Jahre § 257 Abs. 4 HGB
Kundendaten ohne Vertragsschluss (Interessenten) Löschung, wenn der Kontakt erkennbar nicht weiterverfolgt wird Zweckbindung, Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO
Gesprächsaufnahmen und Verschriftlichungen Löschung, sobald der Zweck erreicht ist, spätestens nach Widerruf der Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Verbindungsdaten der Telefonie solange für Abrechnung und Nachvollzug nötig Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO
Technische Protokolle der Schnittstellen Löschung nach Ablauf der für Betrieb und Fehleranalyse erforderlichen Zeit Datenminimierung
Sicherungskopien werden im Rahmen des Sicherungszyklus überschrieben Wiederherstellbarkeit, Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO

Durchführung der Löschung

Bei einer Löschung werden die Daten, soweit technisch möglich, auch aus abgeleiteten Beständen wie Suchindizes, Exporten und Zwischenspeichern entfernt. Sicherungskopien bleiben bis zu ihrem planmäßigen Überschreiben bestehen; der Zugriff auf sie ist bis dahin auf die Wiederherstellung beschränkt.